1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Name, Rechtsform, Mitgliedschaft
(1) Der Ortsverein Neureut führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten
Kreuzes, Kreisverband Karlsruhe den Namen "Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Neureut". Er hat seinen Sitz in Karlsruhe-Neureut und ist ein
rechtsfähiger Verein. Zur Gründung ist die Zustimmung des Deutschen Roten
Kreuzes Kreisverband Karlsruhe erforderlich. Zur Gründung des Ortsvereins
als e. V. ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband
Karlsruhe e. V. und die Zustimmung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e. V. erforderlich, § 12 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbands.
Die Satzungen des Bundes-, des Landes- und des Kreisverbands sind für
den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen,
privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder
verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen
des nachgeordneten Verbandes vor.
(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem
Grund. Seine Anwendung erfolgt entsprechend den
Ausführungsbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes zur
Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes. Das Recht zur Führung
wird durch den Bundesverband vermittelt.
(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des Karlsruher Stadtteils Neureut.
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. verwirklicht
eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung
mit §§ 5 Abs. 1 und 13 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 in
Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabs. 3 sowie 23 der Satzung des
Landesverbandes und nach § 24 Abs. 9 der Satzung des Kreisverbands.
(5) Mitglieder des Ortsvereins sind - natürliche und juristische Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2) - sonstige Vereinigungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) - Ehrenmitglieder (§ 9)
(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen
Roten Kreuz.
§ 2 Selbstverständnis
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,
Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten
Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen
Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen
Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung
allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen
Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut bekennt sich zu den sieben
Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität
Diese Grundsätze sind für alle Vereinigungen, privatrechtlichen
Gesellschaften und Einrichtungen des Ortsvereins sowie deren Mitglieder
verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee
vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten nationalen
Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (nachfolgend Bundesverband genannt) nimmt
als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären
Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949,
ihren Zusatzprotokollen und dem DRK Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben
gehören insbesondere:
• die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie
die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmond-Bewegung,
• die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des
Einsatzes von Lazarettschiffen,
• die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
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• die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. ist Mitgliedsverband des
Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V. Der Ortsverein
Neureut e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften,
Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie
deren Mitglieder auf dem Gebiet des Ortsvereins Neureut e.V..
(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V.
nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. die Aufgaben
wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren
Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des
Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren
Durchführung im Gebiet des Ortsvereins Neureut e.V. und vertritt in Wort,
Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des
Friedens.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. ist über den
Kreisverband Karlsruhe e. V. ein anerkannter Verband der Freien
Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und
Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und
menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung
der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche
Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und
Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut
des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei.
Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen
Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein.