§ 1 und § 2 der Satzung des DRK Neureut o.V. (beschlossen am 13.03.2025)

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Name, Rechtsform, Mitgliedschaft 
(1) Der Ortsverein Neureut führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten 
Kreuzes, Kreisverband Karlsruhe den Namen "Deutsches Rotes Kreuz 
Ortsverein Neureut". Er hat seinen Sitz in Karlsruhe-Neureut und ist ein 
rechtsfähiger Verein. Zur Gründung ist die Zustimmung des Deutschen Roten 
Kreuzes Kreisverband Karlsruhe erforderlich. Zur Gründung des Ortsvereins 
als e. V. ist die Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband 
Karlsruhe e. V. und die Zustimmung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg e. V. erforderlich, § 12 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbands. 
Die Satzungen des Bundes-, des Landes- und des Kreisverbands sind für 
den Ortsverein und seine Gliederungen (Gemeinschaften, Organisationen, 
privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder 
verbindlich. Die Bestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen 
des nachgeordneten Verbandes vor. 
(2) Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem 
Grund. Seine Anwendung erfolgt entsprechend den 
Ausführungsbestimmungen des Internationalen Roten Kreuzes zur 
Verwendung des Wahrzeichens des Roten Kreuzes. Das Recht zur Führung 
wird durch den Bundesverband vermittelt. 
(3) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des Karlsruher Stadtteils Neureut. 
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. verwirklicht 
eigenverantwortlich einheitliche Regelungen nach § 16 Abs. 3 in Verbindung 
mit §§ 5 Abs. 1 und 13 Abs. 3 der Bundessatzung, nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 in 
Verbindung mit § 20 Abs. 2 Unterabs. 3 sowie 23 der Satzung des 
Landesverbandes und nach § 24 Abs. 9 der Satzung des Kreisverbands. 
(5) Mitglieder des Ortsvereins sind - natürliche und juristische Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2) - sonstige Vereinigungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) - Ehrenmitglieder (§ 9) 
(6) Der Ortsverein vermittelt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft im Deutschen 
Roten Kreuz. 

§ 2 Selbstverständnis 
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, 
Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten 
Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen 
Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen 
Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung 
allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen 
Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut bekennt sich zu den sieben 
Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: 
- Menschlichkeit 
- Unparteilichkeit 
- Neutralität 
- Unabhängigkeit 
- Freiwilligkeit 
- Einheit 
- Universalität 
Diese Grundsätze sind für alle Vereinigungen, privatrechtlichen 
Gesellschaften und Einrichtungen des Ortsvereins sowie deren Mitglieder 
verbindlich. 
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee 
vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und 
Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten nationalen 
Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der 
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. 
Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (nachfolgend Bundesverband genannt) nimmt 
als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären 
Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, 
ihren Zusatzprotokollen und dem DRK Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben 
gehören insbesondere: 
• die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie 
die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und 
Rothalbmond-Bewegung, 
• die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des 
Einsatzes von Lazarettschiffen, 
• die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros, 
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• die Vermittlung von Familienschriftwechseln. 
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. ist Mitgliedsverband des 
Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V. Der Ortsverein 
Neureut e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (Gemeinschaften, 
Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie 
deren Mitglieder auf dem Gebiet des Ortsvereins Neureut e.V.. 
(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Karlsruhe e. V. 
nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. die Aufgaben
wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren 
Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des 
Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren 
Durchführung im Gebiet des Ortsvereins Neureut e.V. und vertritt in Wort, 
Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des 
Friedens. 
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neureut e.V. ist über den 
Kreisverband Karlsruhe e. V. ein anerkannter Verband der Freien 
Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und 
Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und 
menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung 
der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken. 
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche 
Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und 
Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut 
des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. 
Das Jugendrotkreuz des Ortsvereins vertritt die Interessen der jungen 
Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Ortsverein. 
 

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